Aufenthalt, Arbeit & Personal in Tschechien
Leben, arbeiten und Unternehmen führen – ohne Hürden, ohne komplizierte Bewilligungen.
Dank des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU können Sie in Tschechien arbeiten, Mitarbeiter einsetzen oder ein Unternehmen aufbauen – ganz ohne Visa oder aufwendige Genehmigungen.
Petra Savino sorgt dafür, dass Sie und Ihr Team rechtlich korrekt registriert sind und zugleich von den deutlich tieferen Lohnkosten und klaren Strukturen profitieren.
Arbeiten, aufbauen, vor Ort sein – ganz ohne bürokratische Hürden.
Ob Sie selbst regelmässig in Tschechien tätig sind oder Mitarbeitende vor Ort einsetzen möchten – Petra Savino sorgt für einen reibungslosen Ablauf von A bis Z:
von der Anmeldung bei den Behörden bis zur korrekten Lohnadministration nach tschechischem Recht.
Sie profitieren von einfachen Prozessen, klaren gesetzlichen Regelungen und Lohnkosten, die bis zu 60 % unter dem Schweizer Niveau liegen – bei gleicher Qualifikation und EU-Rechtssicherheit.
Was bedeutet das konkret für Sie?
- Keine Arbeitserlaubnis nötig für Schweizer Bürger
- Aufenthaltsbescheinigung möglich für mehr Flexibilität bei Verwaltung
- Zugang zu lokalem Fachpersonal für Produktion, Service oder Administration
Typische Szenarien
- Schweizer Geschäftsführer wird in CZ als statutarisches Organ registriert
- Mitarbeiter aus CH arbeiten tageweise oder projektbezogen in CZ
- Lokale Rekrutierung mit vollständiger Lohnadministration nach CZ-Recht
Steuerliche & soziale Absicherung
- Schweizer Arbeitnehmer zahlen CZ-Sozialabgaben bei über 183 Tagen Aufenthalt (Sozialversicherung 7,1 %, Krankenversicherung 4,5 %)
- Der Arbeitgeber trägt zusätzliche 24,8 % Sozialversicherung + 9 % Krankenversicherung
- Bei unter 183 Tagen oder parallelem CH-Vertrag kann über Formular A1 eine Befreiung beantragt werden
- Grenzgängerstatus möglich – ideal für projektbasiertes Arbeiten
- Lohnkosten in CZ rund 40–60 % unter CH-Niveau
- Beispielhafte Lohnersparnis
Ein Fachmitarbeiter mit 5.500 CHF Monatslohn in der Schweiz würde in vergleichbarer Position in CZ 2.300 CHF kosten – inklusive aller Abgaben und Versicherungen.
Häufige Fragen
Benötigt man eine Arbeitsbewilligung in CZ?
Nein. Schweizer Bürger dürfen ohne Arbeitsbewilligung in CZ arbeiten oder Firmen führen.
Kann ich als CH-Geschäftsführer in CZ steuerlich ansässig werden?
Ja, wenn Sie sich über 183 Tage im Jahr dort aufhalten. Petra berät zur optimalen Struktur.
Was ist das Formular A1?
Ein Nachweis für die Sozialversicherungszugehörigkeit in der Schweiz – wichtig für Temporäreinsätze.
Von der Anmeldung bis zur Sozialversicherung – Petra kennt die Formulare, Behördenwege und Ausnahmen. Sie sorgt dafür, dass alles korrekt abläuft und unnötige Kosten vermieden werden.
«Grenzenlos denken – aber sauber umsetzen.»
Petra begleitet Sie persönlich
«Wer Menschen führen will, muss ihnen den richtigen Rahmen schaffen – rechtlich, steuerlich und menschlich.»
Von der Planung über die Meldung bei Behörden bis zur rechtssicheren Anstellung Ihrer Mitarbeitenden – Petra kennt alle Stolpersteine und sorgt dafür, dass Ihre Struktur von Anfang an sauber aufgestellt ist. Ob Sie selbst pendeln oder ein Team in CZ aufbauen: Petra ist Ihre verlässliche Schnittstelle zur lokalen Praxis.